Vorgarten
Naturschutzgesetz BW: Schottergärten
Seit 1. August 2020 sind in Baden-Württemberg Schottergärten auf Privatgrundstücken ausdrücklich verboten. Eine entsprechende Änderung des Landesnaturschutzgesetzes beschloss der baden-württembergische Landtag: Schotterungen werden – in Abgrenzung zu möglicherweise anderen zulässigen Nutzungen wie beispielsweise für Stellplätze – als nicht zulässige Verwendung genannt. Ausgelöst hatte die Gesetzesnovelle das Volksbegehren „Rettet die Bienen“, weshalb das Verbot dem Zweck des Artenschutzes und der Artenvielfalt dienen soll.
Bereits existierende Schotter- oder Kiesgärten müssen im Zweifel vom Hauseigentümer beseitigt oder umgestaltet werden. Es drohen Kontrollen und Anordnungen. Ausnahmen sind Gärten, die älter seien als die bestehende Regelung in der Landesbauordnung!
Gerne Beraten wir Sie von Lutz + Riepert rechtssicher und ggf. zu einer möglichen Umgestaltung.
Der gestaltete Vorgarten
Statt einer "Steinwüste" im Vorgarten gibt es schön gestaltete Steingärten mit entsprechenden Pflanzen - was ökologisch wertvoll ist. Es gibt attraktive und dennoch pflegeleichte Alternativen. Ein Vorgarten von Lutz + Riepert fördert die Freude "anzukommen oder eingeladen zu sein".